Der Link zum Interessenbekundungsformular ist am Ende des Textes.
„Ein Dorf kauft seinen Saal?!“
Letzte/Unsere Chance für den Jägerschmaus als ein Ort der Begegnung, der Vereine und des Miteinanders
Auch wenn der Jägerschmaus ein altes, in die Jahre gekommenes Gebäude ist, ist es dennoch intakt und bereit, mithilfe der unterschiedlichsten Veranstaltungen und Ideen am Leben gelassen und neu belebt zu werden.
Die Idee:
Eine gemeinnützige Bürgergenossenschaft zur Erhaltung und Betreibung des Jägerschmaus
Motto: „Was einer nicht schafft, das schaffen viele“
- Genossenschaften sind Unternehmen, an denen sich VIELE beteiligen können/sollen.
- Sie sind ähnlich wie Vereine organisiert: Vorstand, Mitglieder, Prüforgane.
- Die Genossenschaft erwirbt durch Mitgliedsanteile das nötige Eigenkapital.
Fragen und Antworten:
Wie werde ich Mitglied der Genossenschaft?
Um Mitglied der Genossenschaft zu werden, muss man mindestens einen Genossenschaftsanteil im Wert von 1000 Euro erwerben. Nach oben sind (theoretisch) keine Grenzen gesetzt. Die jeweilige Anleihe ist nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung und Zulassung durch den Vorstand der Genossenschaft zu entrichten.
Können auch mehrere Personen eine Mitgliedschaft erwerben?
Es können sich auch mehrere Personen zusammenschließen, um gemeinsam einen Pflichtanteil zu zeichnen. Gegenüber der Genossenschaft benennen sie einen Vertreter, welcher mit einer Stimme die Interessen aller vertritt.
Wie wird eine Genossenschaft kontrolliert?
Innergenossenschaftliche Kontrollorgane sind die Generalversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat.
Zusätzlich ist jede Genossenschaft gesetzlich verpflichtet, einem Genossenschaftsverband anzugehören. Dieser nimmt in regelmäßigen Zeitabständen eine Jahresabschlussprüfung und die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung vor.
Welche Aufgaben hat die Generalversammlung?
Die Generalversammlung als Versammlung aller Mitglieder der Genossenschaft entscheidet u.a. über die inhaltlichen Belange der Genossenschaft, die Satzung und über die Verwendung des Jahresergebnisses. Sie wählt aus ihrer Mitte den Aufsichtsrat.
Welche Aufgaben hat der Aufsichtsrat?
Der Aufsichtsrat ist der Vertreter der Genossenschaftsmitglieder und überwacht, kontrolliert und berät die Leitung der Genossenschaft, also den Vorstand.
Welche Aufgaben hat der Vorstand der Genossenschaft?
Der Vorstand leitet die Genossenschaft und führt die inhaltlichen und wirtschaftlichen Tagesgeschäfte entsprechend der Genossenschaftssatzung.
Was passiert mit den eingezahlten Anteilen?
Bis zur Eintragung der Genossenschaft in das Genossenschaftsregister werden die eingezahlten Genossenschaftsanteile auf einem Anderkonto treuhänderisch durch einen Rechtsanwalt verwaltet. Sollte die Genossenschaft nicht im Genossenschaftsregister eingetragen werden, werden die Anteile nach einem Beschluss der Generalversammlung wieder ausgezahlt.
Was passiert, wenn die Genossenschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät?
Wenn eine Genossenschaft tatsächlich einmal wirtschaftlich vor dem Aus stehen sollte, dann gilt: Jedes Mitglied haftet maximal mit seinen Genossenschaftsanteilen. Kein Mitglied ist verpflichtet, das Kapital der Genossenschaft im Insolvenzfall aufzustocken.
Hier geht´s zum Formular der Interessenbekundung. Bitte ausfüllen und per E-Mail an kontakt@kult-tiefthal.de senden oder in den Briefkasten Familie Stassny/Kerst, Rasenweg 4 stecken.




